Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, die gesetzlichen Kassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie.
Die Bezahlung der Psychotherapie durch Ihre private Krankenkasse, eine vertragliche Frage
Die Leistungspflicht bei Psychotherapie richtet sich in der Privaten Krankenversicherung nach dem individuell geschlossenen Versicherungsvertrag. Das heißt, dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang und die Abrechnung erfolgt nach der der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ich rechne jedoch direkt mit Ihnen ab (siehe Selbstzahler). Für genauere Informationen müssen Sie ihre Krankenkasse kontaktieren.
Selbstzahler
Ich berechne ein Stundenhonorar von 100,55 € (2,3facher Satz nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP, vgl. GOÄ).